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   VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451   

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VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451 (https://dejure.org/2022,20621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.07.2022 - 24 ZB 22.451 (https://dejure.org/2022,20621)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 24 ZB 22.451 (https://dejure.org/2022,20621)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 b
    Erfolgloser Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung in einem waffenrechtlichen Verfahren ("Reichsbürger")

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 15.01.2018 - 21 CS 17.1519

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und des kleinen Waffenscheins

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Dazu gehört auch das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern gem. § 1 Abs. 1 WaffG den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 20 ff.) Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist daher dann zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eingetreten sind, die zur Versagung hätten führen müssen (§ 45 Abs. 2 Satz 1 WaffG).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B.97 - juris), muss eine Person, die sich die Ideologie der sog. "Reichsbürgerbewegung" zu eigen gemacht hat anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Selbst eine radikale Infragestellung der geltenden Ordnung fällt nicht von vornherein aus dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG heraus (BVerfG, B. v. 4.11.2009 - 1 BvR 2150/08 - juris Rn. 50).
  • BVerfG, 15.09.2008 - 1 BvR 1565/05

    Bezeichnung der deutschen Nationalfarben als "Schwarz-Rot-Senf"

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 24; B.v. 15.9.2008 - 1 BvR 1565/05 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 24; B.v. 15.9.2008 - 1 BvR 1565/05 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 17.7.2008 - 9 B 15.08 - NVwZ 2008, 1115 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2019 - 5 B 1.19

    Entschädigung wegen überlangen Gerichtsverfahrens; Widerspruch gegen Aussetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO erfordert, dass eine Rechts- oder Tatsachenfrage für die Entscheidung des Rechtsstreits erheblich, bislang höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht geklärt und über den zu entscheidenden Einzelfall hinaus bedeutsam ist; die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (stRspr, vgl. BVerwG, B.v. 22.1.2019 - 5 B 1.19 D - juris Rn. 2 m.w.N.; B.v. 25.8.2015 - 1 B 40.15 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 4.6.2018 - 14 ZB 17.390 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Dass das Verwaltungsgericht bei seiner Beweiswürdigung gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO verstoßen hat, das Gericht also insbesondere von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, namentlich Umstände übergangen hat, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.), zeigt die Zulassungsbegründung nicht auf; sie sind auch nicht ersichtlich.
  • VGH Bayern, 19.12.2017 - 21 CS 17.2029

    Widerruf des kleinen Waffenscheins bei sog. "Reichsbürgern"

    Auszug aus VGH Bayern, 28.07.2022 - 24 ZB 22.451
    Soweit der Kläger einwendet, dass zwischen seinem Verhalten und dem WaffG keinerlei Bezug oder Zusammenhang bestehe, sodass er auch nicht als unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts angesehen werden könne, hat das Verwaltungsgericht zutreffend auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 19.12.2017 - 21 CS 17.2029 - juris Rn. 13; UA S. 7) hingewiesen, wonach derjenige, der der Ideologie der "Reichsbürgerbewegung" folgend die Existenz und Legitimation der Bundesrepublik Deutschland negiert und die auf dem vom Grundgesetz fußende Rechtsordnung generell nicht als für sich verbindlich anerkennt, Anlass zu der Befürchtung gibt, dass er auch die Regelung des Waffengesetzes nicht strikt befolgen wird (BayVGH, B.v. 30.7.2020 - 24 BV 18.2500 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 30.07.2020 - 24 BV 18.2500

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis und Ablehnung der Verlängerung eines

  • BVerwG, 05.08.1998 - 4 B 74.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Zulässigkeit der

  • VGH Bayern, 04.06.2018 - 14 ZB 17.390

    Wegfall der Stellenzulage (sog. Fliegerzulage) für sonstige ständige

  • VG Dresden, 10.09.2018 - 4 L 1369/17
  • VGH Bayern, 24.09.2020 - 24 ZB 19.1285

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines Reichsbürgers

  • VG München, 28.09.2023 - M 7 S 23.684

    Querdenker- und Reichsbürgerszene: Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen

    Dazu gehört auch das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern gemäß § 1 Abs. 1 WaffG den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2018 - 21 CS 17.1519 - juris Rn. 21 f. m.w.N.; B.v. 13.11.2019 - 21 CS 18.1290 - juris Rn. 19; B.v. 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29, sowie vom 18.1.2020 - 10 LA 3/20 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ).
  • OVG Sachsen, 25.11.2022 - 6 A 33/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Widerruf von Waffenbesitzkarten;

    Dazu gehört auch das Waffengesetz, das ersichtlich nicht eine Meinung als solche verbietet und sich nicht gegen die Äußerung einer Meinung als solche richtet, sondern gem. § 1 Abs. 1 WaffG den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelt (vgl. ebenso BayVGH, Beschl v. 28. Juli 2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 16).

    Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26. März 1997 - 1 B 9.97 -, juris Rn. 6), muss eine Person, die sich die Ideologie der sog. Reichsbürgerbewegung zu eigen gemacht hat, in Anknüpfung an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 28. Juli 2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 20).

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 10 LA 14/23

    Authorisation, Product, Old; Bindungswirkung; Document, Guidance;

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2023 - 10 LA 27/23

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Dabei muss ein prinzipieller Auffassungsunterschied über den Bedeutungsgehalt einer bestimmten Rechtsvorschrift oder eines bestimmten Rechtsgrundsatzes bestehen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 18.8.2020 - 10 LA 214/19 -, juris Rn. 29, sowie vom 18.1.2020 - 10 LA 3/20 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.3.2022 - 9 LA 242/21 -, juris Rn. 4; Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.7.2022 - 24 ZB 22.451 -, juris Rn. 28; BVerwG, Beschlüsse vom 22.7.2022 - 4 B 12.22 -, juris Rn. 6, und vom 18.7.2022 - 3 B 37.21 -, juris Rn. 9, jeweils zu § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ).
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